Richterinnen und Richter können seit Dezember 1970 abweichende Meinungen zu
Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abgeben. Nach einer sehr langen bis in das
Jahr 1877 zurückreichenden politischen und akademischen Diskussion um die Einführung dieses
Instruments ist das Sondervotum nunmehr seit über 50 Jahren etabliert. Matthias K. Klatt
bietet eine empirische Analyse der Praxis des Gerichts an und bestimmt die Funktionen des
Sondervotums.