Die Integration ombudsrechtlicher Kontrollelemente wurde als Alternative zum Verbandsklagewesen
umfassend diskutiert in der umwelt- und planungsrechtlichen Rechtspraxis aber bisher kaum
umgesetzt. Lediglich einzelne Institutionen wie das Nationale Begleitgremium im
Standortauswahlgesetz oder die landesrechtlichen Naturschutzbeiräte und Naturschutzbeauftragten
weisen ombudsrechtliche Bezugspunkte auf. Jakob Zywitz analysiert den Bedarf für eine
Ausweitung ombudsrechtlicher Kontrolle im Rahmen der Infrastrukturplanung unter
Berücksichtigung ausländischer Ausgestaltungsvarianten wie etwa der österreichischen
Umweltanwaltschaften. Auf der Grundlage einer institutionellen Neuverortung entwickelt er einen
gesetzlichen Umsetzungsvorschlag der die außerprozessuale Gewährleistung neutraler Kontrolle
und die vermittelnde Konfliktlösung in den Vordergrund stellt.