Ein paritätisches Wahlrecht nimmt für sich in Anspruch die andauernde Geschlechterungleichheit
in Parlamenten zu beseitigen. Dabei werden grundlegende Fragen nach demokratischer Gleichheit
und Repräsentation aufgeworfen. Diese beziehen sich insbesondere auf die Wahlrechtsgrundsätze
der Gleichheit und Freiheit der Wahl die Parteienfreiheit und Chancengleichheit der Parteien
Individualgrundrechte und die sogenannte Ewigkeitsgarantie. Laura Volk widmet sich den
folgenden Kardinalfragen: Bedarf es eines (traditionellen) formellen oder eines materiellen
Gleichheitsbegriffes im Wahlrecht? Welches Verständnis von Demokratie und Repräsentation liegt
dem Grundgesetz zugrunde und ist dieses wandelbar? Die Bearbeitung erfolgt an der Schnittstelle
zwischen Verfassungsdogmatik und Demokratietheorie und knüpft an zwei aktuelle
landesverfassungsgerichtliche Urteile aus Brandenburg und Thüringen an.