Das Rechtsverhältnis ist ein Strukturelement der Verwaltungsrechtsordnung ein Basisbegriff
verwaltungsrechtlichen Denkens und ein Grundbaustein der Verwaltungsrechtslehre. Dieser
herausragende Stellenwert ist freilich nicht unumstritten. Vielmehr haben allerlei Vorbehalte
das Verwaltungsrechtsverhältnis in Fundamentaldebatten verstrickt die als Richtungsstreit
wahrgenommen werden. Hier setzen die Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis an. Sie entfalten
die Rechtsverhältnislehre als dogmatischen Ordnungsrahmen des Verwaltungsrechts. Dabei zeigt
sich in vielen Kontexten ein spezifischer Eigen- und Mehrwert des Denkens in
Rechtsverhältnissen der zu Perspektivenerweiterungen und -wechseln anregt. Das betrifft unter
anderem die Rechtsquellenlehre Schlüsselbegriffe wie die subjektiven öffentlichen Rechte die
Handlungsformen der Verwaltung und den Dialog mit der Steuerungswissenschaft.