Die Frage nach den materiellen Grenzen der Strafgesetzgebung ist bisher weder durch die
strafrechtliche Rechtsgutslehre noch durch das verfassungsrechtliche
Verhältnismäßigkeitsprinzip zufriedenstellend beantwortet. Mit dem verfassungsrechtlichen
Schuldprinzip nimmt Inga Schuchmann einen neuen Anknüpfungspunkt in den Blick. Grundlage für
die Entwicklung von inhaltlichen Maßstäben ist die Beschreibung des strafrechtsspezifischen
sozialethischen Unwerturteils als wirkmächtiges staatliches Fremdbild. Als solches stellt es
einen staatlichen Eingriff in das vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasste Recht auf
Selbstdarstellung dar. Die Autorin untersucht die Rechtfertigung des Eingriffs auf seine
verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und präsentiert die Ergebnisse anhand konkreter
Anwendungsfälle.