Bürgschaften sind mit einem erheblichen Risiko für den Bürgen verbunden insbesondere wenn die
Bürgschaft die Schuld einer nahestehenden Person besichern soll. Die Frage nach Art und Maß an
Schutz für Bürgen beantworten Rechtsordnungen auf verschiedene Weise. Konstantin Zillner
vergleicht die in Deutschland seit dem Bürgschaftsbeschluss des BVerfG herangezogene
Inhaltskontrolle mit dem in England und Schottland präferierten Informationsmodell. Da sich der
regulatorische Rahmen in Deutschland seit dem Bürgschaftsbeschluss erheblich verändert hat
unterbreitet der Autor unter Rückgriff auf das "good faith principle" einen Vorschlag zur
Etablierung vorvertraglicher Informationspflichten im Rahmen der culpa in contrahendo.