Die Handelsschiedsgerichtsbarkeit ist im internationalen Wirtschaftsverkehr - insbesondere bei
der Beteiligung von größeren Unternehmen - das primäre Instrument zur Schlichtung von
Rechtsstreitigkeiten. Im Kern beruht die Schiedsgerichtsbarkeit auf der Freiwilligkeit aller
Parteien. Dieser Grundsatz steht im Konflikt mit der Frage nach der Bindung von Unternehmen
die selbst keine Schiedsvereinbarung abgeschlossen haben aber mit den schiedsrechtlich zu
lösenden Streitfällen verbunden sind. Kilian Sendlmeier unterteilt schiedsrechtliche
Bindungsansätze nach deutschem Recht systematisch in solche die nach einem Schiedswillen
fragen und solche die bereits von ihrem dogmatischen Ansatz auf einen Schiedswillen
verzichten. Für Letztere werden erstmals einheitliche Voraussetzungen formuliert. Vor dem
Hintergrund des Freiwilligkeitsgrundsatzes und der staatlichen Justizgewähr ist Schiedsbindung
stets verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Daher erfolgt auch eine detaillierte
verfassungsrechtliche Überprüfung unfreiwilliger Schiedsbindung.