Recht haben und Recht bekommen sind auch im Verwaltungsrecht zwei sehr unterschiedliche Dinge.
Anders als im Zivilprozess kann die praktische Beweisbarkeit von Ansprüchen nicht in den
Bereich der Parteienverantwortung geschoben werden. Denn der gesetzlich geregelte
Untersuchungsgrundsatz verpflichtet dem Grunde nach die verfahrensführende Behörde bzw. das
erkennende Gericht dazu den Tatsachenstoff eines Verfahrens zu ermitteln. Pia Wirtz untersucht
die Folgen der Unaufklärbarkeit von Tatsachen in verwaltungsrechtlichen Verfahren. Zugleich
beschäftigt sie sich mit der Verteilung der Verantwortung für die Beibringung des
Tatsachenstoffes unter dem Untersuchungsgrundsatz und implementiert unter Berücksichtigung
aktueller tatsächlicher Entwicklungen im Beweislastsystem den Begriff der "formellen
Mitwirkungslast".