Der Interessenbegriff ist im politischen Diskurs omnipräsent hat jedoch auch Eingang in das
Verfassungsrecht der Europäischen Union gefunden. Hierbei stellt sich die Frage welches die
Interessen der Union im auswärtigen Handeln sind und wer sie nach welchen inhaltlichen und
prozeduralen Maßstäben bestimmt. Martin Plohmann analysiert den Interessenbegriff im
EU-Außenverfassungsrecht unter Berücksichtigung seiner rechtsdogmatischen Bedeutung und der
rechtshistorischen Prägefaktoren. Dabei identifiziert er verschiedene Funktionen des
unionsrechtlichen Interessenbegriffs und geht auf das Verhältnis zu Zielen Werten und
Grundsätzen des EU-Außenhandelns ein. Er zeigt unter anderem auf dass das verfassungsrechtlich
verstandene Unionsinteresse durch den Vertrag von Lissabon eine erhebliche Aufwertung erfahren
hat welche sich bislang jedoch nur unzureichend in der Praxis der Unionsorgane widerspiegelt.