Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt
geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben die
anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der
Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die
prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet was auch neue Teilleistungstabellen
erforderlich macht. Der Steeger Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI
als verlässliches Arbeitsmittel nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen
sondern auch bei Vertragsverhandlungen bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung
von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und
Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene
Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger Fahrenbruch Thaetner Randhahn) sind seit vielen
Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.