Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges bestand neben der Ahndung von NS-Gewaltverbrechen ein
politisches Interesse daran strafrechtlich gegen Personen vorzugehen die stellvertretend für
Viele als Repräsentanten der mit dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich einhergehenden
NS-Machtergreifung angesehen wurden. Dafür wurden rückwirkende Strafbestimmungen mit einer
schematischen Kollektivschuld geschaffen.Der Anschluss 1938 - nachträglicher Hochverrat?