Betriebliche und private Veräusserungsgewinne unterliegen einer unterschiedlichen Besteuerung.
Der Verfasser geht der Frage nach ob hierin ein Verstoss gegen das Prinzip der
Gleichmässigkeit der Besteuerung zu sehen ist und unterbreitet Vorschläge zur Änderung des
geltenden Steuerrechts. Dabei überprüft er die Tauglichkeit des Gleichmässigkeitsprinzips für
normative Aussagen und zieht Konsequenzen für das Forschungsprogramm der
Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre.