Nationale Berichterstattung an die EU Berichte über (a) die Veterinärkontrollen von aus
Drittländern eingeführten Erzeugnissen an den Grenzkontrollstellen der Gemeinschaft (b) die
verstärkten amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futter- und Lebensmittel nicht
tierischen Ursprungs (c) die Überprüfung von Fischereierzeugnissen aus Albanien (d)
Sofortmaßnahmen für aus Indien eingeführte Sendungen mit zum menschlichen Verzehr bestimmten
Aquakulturerzeugnissen (e) die Überprüfung von Zuchtfischereierzeugnissen aus Indonesien (f)
die Qualität von Guarkernmehl in importierten Futter-und Lebensmitteln aus Indien (g) die
Überprüfung von Fleisch- und Fleischerzeugnissen von Equiden aus Mexiko (h) Melamin-Rückstände
in eingeführter Milch bzw. Milcherzeugnissen aus China (i) das Vorkommen von Aflatoxinen in
bestimmten Lebensmitteln aus Drittländern (j) das Vorkommen von Ochratoxin A in ausgewählten
Lebensmitteln (k) das Vorkommen von Fusarientoxinen in bestimm ten Lebensmitteln (l) den
Gehalt an Nitrat in Spinat Rucola und anderen Salaten (m) die Überprüfung des
Ethylcarbamatgehalts in Steinobstbränden und Steinobsttrestern (n) Furan-Monitoring in
Lebensmitteln (o) die Ergebnisse der Lebensmittel-Kontrollen gemäß Bestrahlungsverordnung (p)
die Kontrolle von Lebensmitteln aus Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl
und (q) die Kontrolle der Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln deren
Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China bzw. die Sonderverwaltungsregion Hongkong
(China) ist. Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP) und Einfuhrüberwachungsplan (EÜP) Der
Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) ist ein Programm zur Überwachung von Lebensmitteln
tierischer Herkunft hinsichtlich des Vorhandenseins von Rückständen gesundheitlich
unerwünschter Stoffe. Er umfasst verschiedene Produktionsstufen von den Tierbeständen bis hin
zu Betrieben die Primärerzeugnisse gewinnen oder verarbeiten. Den NRKP gibt es seit 1989. Die
Programmplanung und die Durchführungskontrollen erfolgen in der Europäischen Union nach
einheitlich festgelegten Maßstäben. Nach Anhang II Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 136 2004
haben die Mitgliedstaaten Sendungen von Erzeugnissen die zur Einfuhr vorgestellt werden einem
Überwachungsplan zu unterziehen. Demnach werden Kontrollen von Erzeugnissen tierischen
Ursprungs aus Nicht-EU-Staaten seit 2004 nach einem bundeseinheitlichen
Einfuhrrückstandskontrollplan und seit 2010 nach einem Einfuhrüberwachungsplan (EÜP)
durchgeführt. Die Prüfung der Sendungen und die Probenahmen erfolgen an den
Grenzkontrollstellen.