Zum Werk Im Rahmen der Föderalismusreform ist die gesetzgeberische Kompetenz für das Heimrecht
überwiegend auf die Bundesländer übergegangen. Die meisten der Bundesländer haben deshalb in
den letzten Jahren Landesheimgesetze veröffentlicht teilweise unter exotischem Titel. Ein
Restbereich ist allerdings in der Kompetenz des Bundes verblieben und hierzu wurde ein eigenes
Bundesgesetz erlassen nämlich das Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege-
oder Betreuungsleistungen - WBVG. Aus diesem Anlass wird die vorhandene Kommentierung des
Heimrechts durch Kunz Butz Wiedemann - Heimgesetz durch ein neues Autorenteam fortgesetzt.
Vorteile auf einen Blick - Querschnittskommentierung durch das gesamte Heimrecht - verfasst von
Praktikern mit mehrjähriger Berufserfahrung - gut verständlich formuliert und daher auch für
Nichtjuristen geeignet Zur Neuauflage Die Neuauflage dieses Werkes steht in der Kontinuität der
bisherigen heimrechtlichen Kommentierungen und wird deshalb bewusst als 11. Auflage bezeichnet.
Sie enthält insbesondere eine Kommentierung der Vorschriften des WBVG mit folgenden
Schwerpunkten: - Informationspflichten vor dem Abschluss eines Heimvertrages - Vertragsschluss
und Vertragsdauer - Wechsel der Vertragsparteien - Leistungspflichten der Heimunternehmer -
Vertragsanpassung - Entgelterhöhungen - Kündigung durch Verbraucher oder Unternehmer. In
systematischen Teilen wird das Aufsichtsrecht in Einrichtungen das Verbraucherrecht das
Mitwirkungsrecht der Bewohner in Einrichtungen das Baurecht in Einrichtungen das
Leistungsrecht in Einrichtungen der Seniorenhilfe nach dem SGB XI sowie das Leistungsrecht in
Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII behandelt. Der Kommentar enthält deshalb
neben diesen systematischen Teilen auch eine Kommentierung der einschlägigen Vorschriften der 2
3 4 9 71 bis 76 79 81 bis 92a sowie 112 bis 119 SGB XI sowie der 53 bis 60 und 75 bis 81
SGB XII. Mit dieser Konzeption wird erstmals eine umfassende gesetzesübergreifende
Querschnittsdarstellung des gesamten Heimrechts soweit es in die gesetzgeberische Kompetenz
des Bundes fällt vorgelegt. Zu den Autoren Der Herausgeber Frank Dickmann ist Rechtsanwalt
in Euskirchen und Sozius einer auf alle Bereiche des Sozialrechts insbesondere Krankenhaus-
und Heimrecht spezialisierten Kanzlei. Er ist Autor der bei C.H.BECK erschienenen Kommentierung
des Wohn- und Teilhabegesetzes (nordrhein-westfälisches Landesheimrecht). Mitautoren sind RA
Ulrike Kempchen RA Dr. Sebastian Weber sowie Volker Wiedersberg Leiter der Heimaufsicht im
Land Brandenburg. Zielgruppe Alle im Heimrecht tätigen Berater insbesondere im Bereich der
Heimaufsicht der Bundesländer sowie bei den Heimträgern daneben Rechtsanwälte die mit der
rechtlichen Formulierung oder Beratung von Heimverträgen befasst sind.