Zum WerkDas Patentgesetz und das Gebrauchsmustergesetz stehen im Mittelpunkt des Gewerblichen
Rechtsschutzes und sind von großer Bedeutung für alle Patentanwälte mit Patentstreitigkeiten
befassten Rechtsanwälte sowie Unternehmen die ihre Erfindungen schützen wollen oder gegen
Schutzanmaßungen Dritter vorgehen müssen.Der Praxiskommentar verbindet das Patentrecht mit dem
eng verwandten Gebrauchsmusterrecht. Vorrangiger Bezugspunkt der Erläuterungen ist die
Rechtsprechung sowohl der Instanzgerichte des BPatG und des BGH als auch der Beschwerdekammern
des Deutschen Patent- und Markenamtes und des Europäischen Patentamts. Eine Stärke des
Kommentars ist dass auch das Marken- und Geschmacksmusterrecht das Recht des unlauteren
Wettbewerbs und das Urheberrecht in die Erläuterungen einbezogen sind.Vorteile auf einen Blick-
prägnant und praxisorientiert- rechtsprechungsorientiert- wichtige Nebenvorschriften im
TextanhangZur NeuauflageDie Neuauflage berücksichtigt u.a.- das Gesetz zur Änderung des
Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes vom 4.4.2016- das
Gesetz zur Umsetzung der BerufsanerkennungsRL und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich
der rechtsberatenden Berufe vom 12.5.2017- das Gesetz zur Änderung des
Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017- das eIDAS-Durchführungsgesetz
vom 18.7.2017- das Urheberrechts-Wissengesellschaftsgesetz vom 1.9.2017 mMv 1.3.2018 das 29a
PatG neueingeführt hat- das Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in
Gerichtsverfahren v. 8.10.2017 das mit Wirkung zum 18.4.2018 die Regeln über die Anhörung im
Einspruchsverfahren und deren Öffentlichkeit verändert hat- die
Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 24.11.2017- die Verordnung zur Änderung der DPMA-VO
und der VO über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt vom
10.12.2018- das Markenrechtsmodernisierungsgesetz vom 11.12.2018- Verordnung zur Änderung der
Patentverordnung und anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes vom 12.12.2018Wie in
den Vorauflagen ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und sind die Entscheidungen des
Bundespatentgerichts und der Instanzgerichte umfassend berücksichtigt. Das gilt insbesondere
für den Bereich der sog. Äquivalenz nämlich der Beurteilung von Patentverletzungen die nicht
wortlautwortsinngemäß sondern mit technisch gleichwertigen Mitteln erfolgen.ZielgruppeFür
Rechts- und Patentanwälte Unternehmen Gerichte Referendare Assessoren und sonstige
Auszubildende in Rechts- und Patentanwaltskanzleien sowie in Behörden.