Zum WerkDieser Kommentar zeichnet sich dadurch aus dass seinem Autorenteam sowohl
Hochschullehrer als auch Rechtsanwälte und Notare angehören. Auf diese Weise werden die in der
Praxis maßgeblichen Fragen aus dem Blickwinkel sowohl der Wissenschaft als auch der
rechtsgestaltenden beratenden forensischen und beurkundenden Praxis erläutert und
beantwortet. Der Vorteil dieser Sichtweise zeigt sich etwa im Zusammenhang mit den Befugnissen
der Hauptversammlung die seit den BGH-Entscheidungen unter den Schlagworten Holzmüller I und
II bzw. Gelatine Gegenstand einer lebhaften Debatte sind. Auch viele andere Themen wie die
Internationalisierung des Aktienrechts die Vorstandsvergütungen die Corporate Governance auf
der Basis des Deutschen Corporate Governance Kodex werden mit frischem und zeitgemäßem Ansatz
anwenderfreundlich behandelt.Das Aktienkonzernrecht ist Gegenstand einer gesonderten
vertieften Darstellung. Inhaltlich werden die Kommentierungen nach der praktischen Relevanz des
jeweiligen Gesetzesabschnitts gewichtet. Als Leitlinie für den Benutzer ist stets die
höchstrichterliche Rechtsprechung und die in Praxis und Wissenschaft vorherrschende Meinung
oder Vorgehensweise nachgewiesen. Die kritische Einordnung erfolgt stets in der Weise dass
Argumentationshilfen für die Arbeit in Vorstand und Aufsichtsrat für die Beratung von
Aktionären bzw. für die Fall-Lösung und die gerichtliche oder außergerichtliche
Auseinandersetzung gewonnen werden. Vorteile auf einen Blick griffige übersichtliche
einbändige Kommentierung praxisgerecht mit wissenschaftlichem Fundament durch das Autorenteam
aus Hochschullehrern Anwälten und Notaren Konzentration auf das Wesentliche Betonung der
relevanten Streitfragen rechtsprechungsorientiert keine praxisfernen Mindermeinungen Zur
NeuauflageDie 2. Auflage verarbeitet dieAktienrechtsnovelle 2016 das BilRUG die Reform des
Abschlussprüfungsrechts durch AReG und APAReG das CSR-Richtlinie-UmsetzungsG das 2. FiMaNoG
das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie sowie bereits die Umsetzung der
AktionärsrechteRL-ÄndRL durch das ARUG II.ZielgruppeFür alle mit dem Gesellschafts- Handels-
und Wirtschaftsrecht befasste Juristen insbesondere Rechtsanwälte Richter Rechtslehrer
Syndikusanwälte Notare Ministerialbeamte Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.