Zum WerkDas Bundesdisziplinargesetz (BDG) regelt das beamtenrechtliche Verfahren bei
Dienstvergehen von Beamten. Der neue Kommentar bietet eine praxisnahe Erläuterung die auch
landesrechtliche Besonderheiten berücksichtigt.Schwerpunkte des Kommentars sind eine
Rechtsprechungsübersicht zum materiellen Disziplinarrecht (das heißt zu den Dienstvergehen)
sowie die ausführliche Erläuterung des behördlichen und gerichtlichen
Disziplinarverfahrens.Typische Dienstvergehen eines Beamten sind z.B. schuldhafte Verletzungen
der- Treuepflicht- Neutralitätspflicht- Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten-
Verschwiegenheitspflicht- Pflicht zur Einhaltung des DienstwegesBeim Verdacht eines
Dienstvergehens findet zunächst ein behördliches Disziplinarverfahren statt.Gegen den Beamten
können folgende Disziplinarmaßnahmen verhängt werden:- Verweis- Geldbuße- Kürzung der
Dienstbezüge- Zurückstufung- Entfernung aus dem BeamtenverhältnisDie behördliche
Abschlussentscheidung (z.B. eine Geldbuße) kann in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren vor
dem Verwaltungsgericht überprüft werden. Gegen die Gerichtsentscheidung sind die Berufung zum
Oberverwaltungsgericht und die Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich.Vorteile auf einen
Blick- Berücksichtigung landesrechtlicher Besonderheiten- Rechtsprechungsübersicht zum
materiellen DisziplinarrechtZur NeuauflageDie Neuauflage berücksichtigt alle seit Erscheinen
der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen zuletzt durch das Gesetz zur besseren
Vereinbarkeit von Familie Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und
Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher
Vorschriften.ZielgruppeFür mit Disziplinarangelegenheiten befasste Beamte insbesondere
Personalleiter und Personalräte in Bundes- Landes- und Kommunalbehörden sowie
Verwaltungsrichter und Rechtsanwälte.