Zum WerkDas Atomrecht wird auch nach dem von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstieg
große Bedeutung haben z.B. bei Entsorgungs- und Haftungsfragen sowie in Bezug auf Anlagen die
nicht der Stromerzeugung dienen und beim Rückbau von Anlagen. Der Kommentar deckt die
Rechtsprobleme in diesem Gebiet unter Berücksichtigung der Entwicklungsgeschichte sowie
technisch-naturwissenschaftlicher Fragen dogmatisch fundiert und umfassend ab. Behandelt sind
die die atomrechtliche Gefahrenabwehr und Risikovorsorge durch Genehmigung und Überwachung
sämtliche Entsorgungsfragen (z.B. Transporte Zwischen- und Endlagerung Organisation und
Finanzierung der Entsorgung) die Problematik der atomrechtlichen Haftung und Entschädigung
(einschließlich der neuen Rechtslage nach Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum PÜ) sowie
von Entschädigungsfragen im Zusammenhang mit dem beschleunigten Atomausstieg.Vorteile auf einen
BlickExpertenwissen aus erster Hand von ausgewiesenen Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft
Justiz Anwaltschaft und den zuständigen MinisterienKommentierung des Atomgesetzes und des
Pariser Atomhaftungsübereinkommens unter Berücksichtigung verfassungs- und europarechtlicher
Fragen sowie künftiger Entwicklungen im Haftungsrecht.Berücksichtigung der Entscheidung des
BVerfG vom 29.9.2020 (1 BvR 1550 19) zur Ausstiegsentschädigung (Nichtinkrafttreten der7e-g
AtG).ZielgruppeFür Rechtsanwälte Juristen in Justiz Unternehmen und Behörden
Hochschulangehörige.