Zum WerkDeutschland verfügt über ein dynamisches Fin-Tech-Ökosystem und insbesondere in Berlin
über einen der progressivsten Start-Up-Standorte weltweit.Mit Ethereum ist hierzulande das
derzeit wichtigste open source-Blockchain-Protokoll für Token-Emissionen entwickelt worden.
Zugleich erproben die deutschen Börsen und große Bankhäuser eigene Blockchain-Plattformen für
Wertpapiertransaktionen und andere Digitalisierungsmodule um die Wertpapierabwicklung
effizienter zu gestalten und neue Finanzprodukte anzubieten.Die Krypto-Branche erwartet von dem
neuen Gesetz einen erheblichen Schub. Mit der Etablierung des Rechtsrahmens soll sich unter
deutschem Recht eine Token-Ökonomie auf Blockchain-Basis entwickeln die ähnlich der Einführung
des Internets den Kapitalmarkt grundlegend revolutioniert. Zugleich erhoffen sich die
traditionellen Finanzakteure Rechtssicherheit für die eigenen Blockchain-Geschäftsmodelle und
Digitalisierungsbestrebungen. Gelingt dies dürfte der Finanzplatz Deutschland eine
Vorreiterrolle im Fin-Tech-Bereich einnehmen. Das elektronische Wertpapier made in Germany
könnte weitreichende Bedeutung auf dem Anleihemarkt erlangen und ggf. zum model law für
Blockchain-Emissionen avancieren.Der Kommentar wird insbesondere für Start-Up-Unternehmen und
die sie begleitende Rechtsberatung von großem Wert sein. Da der Kommentar als erstes Werk
dieser Art auf dem Markt sein wird der zudem von den Personen geschrieben wird die maßgeblich
an der Erstellung des Gesetzes mitgewirkt haben dürfte seine Lektüre gemeinsam mit der
Gesetzesbegründung die Grundlage fundierter rechtlicher Analysen durch Rechtsanwälte und
Unternehmensjuristen bilden.Auch für die Perspektive der Aufsichts- und Ermittlungsbehörden
(BaFin Bundesbank Staatsanwaltschaften) wird der Kommentar zunächst die einzige und damit die
notwendige Handreichung für eine Arbeit mit dem Gesetz sein.Vorteile auf einen Blick erster
Kommentar am Markt Autoren haben maßgeblich an der Erstellung des Gesetzes mitgewirkt hohe
Praxisrelevanz ZielgruppeFür Praktikerinnen und Praktiker die eine erste Handreichung zum
neuen Gesetz suchen insbesondere Start-Up-Unternehmen Rechtsanwaltschaft und
Unternehmensjuristinnen und -juristen Rechtsabteilungen von Banken und Verbänden Aufsichts-
und Ermittlungsbehörden.