Zum WerkWasserverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie spielen eine zentrale
Rolle in der Wasserbewirtschaftung z.B. bei Aus- und Rückbau von Gewässern Bau und
Unterhaltung von Anlagen an Gewässern Grundstücksschutz vor Hochwasser und Beschaffung und
Bereitstellung von Wasser. Verbandsmitglieder sind unter anderem die Eigentümer der
betreffenden Grundstücke und Anlagen.Das Recht der Wasserverbände ist länderübergreifend im
Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) geregelt.
Regelungsinhalte des Gesetzes sind: Errichtung eines Wasserverbandes Mitgliedschaft in einem
Wasserverband Grundstücksnutzungen durch einen Wasserverband Finanzierung und Haushalt eines
Wasserverbandes Der bewährte Handkommentar bietet eine wissenschaftlich fundierte und dabei
zugleich anwenderorientierte Erläuterung des Wasserverbandsgesetzes.Neben der ausführlichen
Berücksichtigung der Rechtsprechung wird auch das Zusammenwirken mit anderen umweltrechtlichen
Normen beispielsweise den landesrechtlichen Regelungen zu Wasserverbänden und dem
Wasserhaushaltsgesetz dargestellt. Die Einführung des Kommentars gibt einen systematischen
Überblick zum Recht der Wasserverbände.Vorteile auf einen Blick Standardkommentar zum WVG
landesrechtliche Regelungen sind mit berücksichtigt. mit einer systematischen Einführung in das
Wasserverbandsrecht Herausgeber und Autoren gehören zu den führenden Experten im
Wasserverbandsrecht Zur Neuauflage:Die Neuauflage berücksichtigt die in den letzten 10 Jahren
ergangenen Gerichtsentscheidungen sowie neues Schrifttum und gesetzgeberische Entwicklungen.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Entwicklungen des europäischen Umwelt- und
Wasserrechts (z.B. im Hinblick auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie).Neuere
wasserverbandsrechtliche Rechtsprechung seit der Vorauflage betrifft z.B. folgende
Praxisfragen: Vorteilsbegriff im Wasserverbandsrecht Wirksamkeit der Satzung eines Wasser- und
Bodenverbandes Räumungsanordnung eines Wasserverbandes Regelungsgehalt und Verfassungsmäßigkeit
von 68 WVG Dingliche Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband ZielgruppeFür alle
Wasser- und Bodenverbände sowie im Umwelt- und Wasserrecht tätige Rechtsanwälte
Unternehmensjustitiare Verbandsjuristen Referenten in Bundes- Landes- und Kommunalbehörden
und Verwaltungsrichter.