Zum WerkDas neue Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) das mit Gesetz vom 18. August 2021 umfänglich
geändert wurde dient dazu die Erfüllung nationaler europäischer und internationaler
Klima-Zielvorgaben zu erreichen insbesondere die Verringerung des Anstiegs der globalen
Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius. Zugleich soll damit auch das
langfristige Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 verfolgt werden.Letzterem Ziel
dient auch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Es bildet die Grundlage für den
Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen und ist vor allem für solche
industriellen Tätigkeiten relevant durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert
werden.In engem Zusammenhang mit KSG und TEHG steht das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz
(BEHG). Dieses Gesetz soll die Grundlagen für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus
Brennstoffen schaffen und für eine Bepreisung dieser Emissionen sorgen soweit diese Emissionen
nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Damit soll das Gesetz zur Erreichung der nationalen
Klimaschutzziele einschließlich des langfristigen Ziels der Treibhausgasneutralität bis 2050
und zur Erreichung der Minderungsziele nach der EU-Klimaschutzverordnung sowie zur Verbesserung
der Energieeffizienz beitragen.Der neue Handkommentar bietet eine wissenschaftlich fundierte
und zugleich praxisorientierte Erläuterung dieser drei zentralen Klimaschutzgesetze.In einer
dem Kommentar vorangestellten Einführung wird dabei ein kompakter systematischer Überblick zum
gesamten internationalen und nationalen Klimaschutzrecht gegeben. Außerdem wird das
Zusammenwirken der drei Regelungswerke KSG TEHG und BEHG dargestellt.Vorteile auf einen Blick
drei fundierte Kommentierungen in einem Band Berücksichtigung internationaler und europäischer
Klimaschutzvorgaben sowie der Klimaschutz-Entscheidung des BVerfG vom 24. März 2021 und dem
Änderungsgesetz vom 18. August 2021 systematische Einführung in das Klimaschutzrecht
ZielgruppeAlle im Umweltrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Unternehmensjustitiarinnen und -justitiare Verbände Bundes- Landes- und Kommunalbehörden und
die Verwaltungsrichterschaft.