Zum WerkDer Kommentar enthält ausführliche Erläuterungen zum gesamten Jugendschutzrecht mit
seinen Bestimmungen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit und zu den
Verbreitungsbeschränkungen bei sogenannten jugendgefährdenden Trägermedien (JuSchG) zum
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) Er enthält darüber hinaus Erläuterungen zu
jugendschutzrelevanten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Medienstaatsvertrags
(MStV).Vorteile auf einen Blick Kommentierung sämtlicher jugendschutzrechtlich relevanter
Vorschriften enthält wichtige Materialien zum Jugendschutz (z.B. FSK-Grundsätze Richtlinien
der Medienaufsicht) Zur NeuauflageMit der Neuauflage wurden die seit der Vorauflage ergangenen
jugendschutzrechtlichen Neuerungen in die Kommentierung eingearbeitet. So wurden im
Jugendschutzgesetz (JuSchG) unter anderem durch das Gesetz zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen
Shishas das Verbot des Rauchens in der Öffentlichkeit auf die genannten nikotinfreien
Erzeugnisse ausgeweitet und die Abgabe und das Anbieten derselben durch Veranstalter oder
Gewerbetreibende unter Bußgeldbewehrung gestellt. Weiterhin wurde die Abgabe und der Verzehr
alkoholischer Getränke an Jugendliche in 9 durch das
Branntweinmonopolverwaltungs-Auflösungsgesetz neu geregelt. Die Regelungen zum Verfahren der
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ( 21) wurden zwischenzeitlich zweimal
geändert.Ebenfalls berücksichtigt wurde das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
das die Gewährleistung eines zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutzes insbesondere die
Teilhabe an Internetangeboten im Sinne einer risikoarmen Wahrnehmung und Schutz vor Gefahren
für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen (Stichworte:Cybermobbing oder
Cybergrooming) zum Ziel hat.In den Kommentar neu aufgenommen wurden zudem die umfangreich
novellierten Vorschriften des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).Außerdem wurde die bis
September 2021 veröffentlichte jugendschutzrelevante Rechtsprechung und Rechtsliteratur
berücksichtigt.ZielgruppeFür Veranstalterinnen und Veranstalter und Gewerbetreibende
(Gaststätten Verkaufsstellen Spielbetriebe Verlage Filmproduzenten Film- und
Theaterveranstalter) Medienunternehmen sowie Behörden Verbände Gerichte Jugendschutz- und
Polizeibehörden.