Zum WerkDie jüngsten umfassenden Änderungen im Aufenthalts- und Migrationsrecht haben auch
stark die Aufenthaltsverordnung betroffen: Allein im Jahr 2020 hat sie durch 7 Änderungsgesetze
und -verordnungen Neuerungen und Aktualisierungen erfahren jüngst mit Änderungsgesetz vom
28.3.2021.Die Grenzgängerkarte ( 12 AufenthV) als besondere Erlaubnisform ermöglicht Ausländern
in Deutschland zu arbeiten oder zu studieren ohne dass sie den für einen (längerfristigen)
Aufenthaltstitel notwendigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland anstreben müssen. Der
gesamte Abschnitt 2 von Kapitel 1 regelt das Zusammenspiel des Rechts von kurzfristigen
Aufenthalten in einem schengenrechtlichen Sinne mit der Möglichkeit in dieser Zeit in
Deutschland zu arbeiten. Die31 bis 38a AufenthV gestalten ganz konkret aus ob und in welcher
Weise beim Visumverfahren für längerfristige Aufenthaltstitel eine Beteiligung der
Ausländerbehörde erfolgt und die39 bis 41 AufenthV regeln ob und unter welchen Voraussetzungen
ein solches Visumverfahren ausnahmsweise nicht notwendig ist.Die Neuerscheinung berücksichtigt
umfassend die aktuellen Änderungen 2021 durch u.a.:RegistermodernisierungsGGesetz zur
Weiterentwicklung des AusländerzentralregistersViertes Gesetz zur Änd. des
StaatsangehörigkeitsGVO zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und
Personalausweisregistern sowie zur Änd. der PassVO der PersonalausweisVO und der
AufenthaltsVOVorteile auf einen Blickprägnante praxisorientierte Erläuterungen mit
anschaulichen Bezügen zu AufenthG und BeschVkompetente aktuelle Darstellung durch in der
Praxis erfahrene Autorinnen und AutorenBerücksichtigung sowohl der wissenschaftlichen wie der
praktischen ProblematikZielgruppeFür Ausländerbehörden dt. Auslandsvertretungen
Personalabteilungen Richterschaft und Rechtsanwaltschaft insbesondere Fachanwaltschaft für
Migrationsrecht.