Zum Werk Die jüngsten umfassenden Änderungen im Aufenthalts- und Migrationsrecht haben auch
stark die Aufenthaltsverordnung betroffen: Allein im Jahr 2020 hat sie durch 7 Änderungsgesetze
und -verordnungen Neuerungen und Aktualisierungen erfahren jüngst mit Änderungsgesetz vom
28.3.2021. Die Grenzgängerkarte (§ 12 AufenthV) als besondere Erlaubnisform ermöglicht
Ausländern in Deutschland zu arbeiten oder zu studieren ohne dass sie den für einen
(längerfristigen) Aufenthaltstitel notwendigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland anstreben
müssen. Der gesamte Abschnitt 2 von Kapitel 1 regelt das Zusammenspiel des Rechts von
kurzfristigen Aufenthalten in einem schengenrechtlichen Sinne mit der Möglichkeit in dieser
Zeit in Deutschland zu arbeiten. Die §§ 31 bis 38a AufenthV gestalten ganz konkret aus ob und
in welcher Weise beim Visumverfahren für längerfristige Aufenthaltstitel eine Beteiligung der
Ausländerbehörde erfolgt und die §§ 39 bis 41 AufenthV regeln ob und unter welchen
Voraussetzungen ein solches Visumverfahren ausnahmsweise nicht notwendig ist. Die
Neuerscheinung berücksichtigt umfassend die aktuellen Änderungen 2021 durch u.a.:
RegistermodernisierungsG Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters Viertes
Gesetz zur Änd. des StaatsangehörigkeitsG VO zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und
Personalausweisregistern sowie zur Änd. der PassVO der PersonalausweisVO und der AufenthaltsVO
Vorteile auf einen Blick prägnante praxisorientierte Erläuterungen mit anschaulichen Bezügen
zu AufenthG und BeschV kompetente aktuelle Darstellung durch in der Praxis erfahrene
Autorinnen und Autoren Berücksichtigung sowohl der wissenschaftlichen wie der praktischen
Problematik Zielgruppe Für Ausländerbehörden dt. Auslandsvertretungen Personalabteilungen
Richterschaft und Rechtsanwaltschaft insbesondere Fachanwaltschaft für Migrationsrecht.