Zum WerkDie Corona-Krise tangiert alle Bereiche des Lebens. Auch die Miete ist in ihren
mannigfaltigen Erscheinungsformen - Wohnraummiete Gewerberaummiete Leasing - betroffen. In
Teilbereichen hat der Gesetzgeber neue Regelungen geschaffen zB Art. 240 2 und 7 EGBGB. Für
andere Aspekte wie die Gewährleistung Vertragsgestaltung öffentlich-rechtliche
Ersatzansprüche oder steuerliche Vorgehensweisen müssen Lösungen mit den gegebenen
Instrumentarien des Rechts gefunden werden.Das vorliegende Werk greift insbesondere die für die
Beratung relevanten Fragestellungen auf stellt sie unter Berücksichtigung aktueller
Rechtsprechung sowie Literatur dar und erarbeitet Lösungsvorschläge. Hiermit hat es aber nicht
sein Bewenden. Auch für die Aufarbeitung durch die Pandemie eingetretener Folgen sowie zu
künftigen Vertragsgestaltungen erhält der Leser umfassende Informationen und Ratschläge.
Sonderbereiche wie z.B. das vermietete Wohnungseigentum und die Zwangsvollstreckung ergänzen
den Band.Im Einzelnen: Allgemeine Fragen vom Vertragsschluss bis zur Rückgabe 2 Art. 240 2
EGBGB Gewährleistung Auswirkungen besonderer Vertragsgestaltungen im Gewerberaum
Wohnungseigentum Leasing Wegfall der Geschäftsgrundlage Staatshaftung AGB-Recht
Zwangsvollstreckung Steuern Betriebsunterbrechungsversicherung Vorteile auf einen Blick alle
Fragen zum Mietrecht in Zeiten von Corona in einem Band Darstellung der sich aus Art. 240 7
EGBGB ergebenden Folgen auf Verträge in der Corona-Krise ausführlicher Abschnitt zur
Zwangsvollstreckung Zur NeuauflageMit Art. 240 7 EGBGB zur Störung der Geschäftsgrundlage von
Miet- und Pachtverträgen hat der Gesetzgeber im Dezember 2020 eine gesetzliche Grundlage zur
Anpassung von Mietverträgen getroffen. Die schwierige Frage der Anpassung im Detail wird die
Praxis und Rechtsprechung zu beantworten haben. In der Darstellung dieser Aspekte liegt ein
Schwerpunkt der Neuauflage. Prozessual findet sich in 44 EGZPO ein Beschleunigungsgebot für
Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Grundstücke oder Räume die keine
Wohnräume sind wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie.Zahlreiche
praxisrelevante Aspekte wie zB Betriebsunterbrechungsversicherungen Mangelhaftigkeit von Räumen
trotz Sollbeschaffenheit Gestaltungsmöglichkeiten und Pflichten bei gemeinschaftlich genutzten
Flächen (zB Treppenhäuser) Generelle Schließung von Diskotheken. ZielgruppeFür Mieter und
Vermieter Richter Rechtsanwälte.