Zum WerkDer Bundestag hat am 25. März 2021 einen Gesetzentwurf der großen Koalition zur
Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag (BT-Drs. 19 22179) in der vom
Ausschuss Wahlprüfung Immunität und Geschäftsordnung geänderten Fassung (BT-Drs. 19 27922)
beschlossen der am 1.1.2022 in Kraft treten wird. Das im Hinblick auf die Auslösung einer
Eintragungspflicht und damit einhergehender Offenlegungspflichten sehr weit gefasste
Verständnis von Interessenvertretung wird in der Praxis für große Rechtsunsicherheit sorgen.
Bei Verbänden aller Art sowie auch Unternehmen und sogar Einzelpersonen die im Bereich
Lobbyismus als Berater arbeiten wird dies einen dementsprechend großen Beratungsbedarf
auslösen und auch Kanzleien und Unternehmensberatungen beschäftigen. Ebenso werden die hiermit
einhergehenden Fragen auch die Mandatsträger sowie die Bundesministerien beschäftigen.Vorteile
auf einen Blick höchste Aktualität der Kommentierung von ausgewiesenen Experten detaillierte
und dennoch kompakte Kommentierung anhand des Gesetzestextes ZielgruppeFür
Interessenvertretende Verbände Rechtsanwaltskanzleien Beratungsunternehmen Büros von
Bundestagsabgeordneten sowie die Bundesministerien.