Zum Werk Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) wurde
2021 beschlossen und steuert das wirtschaftliche Handeln von in Deutschland ansässigen
Unternehmen indem ihnen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten auferlegt werden die sie
innerhalb ihrer Lieferketten zu beachten haben. Mit dem Gesetz werden Unternehmen ab einer
bestimmten Größe dazu verpflichtet die in den §§ 3 bis 10 LkSG festgelegten
"menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten
mit dem Ziel menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu
minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu
beenden" (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LkSG). Der neue Kommentar enthält eine praxisorientierte
Erläuterung des LkSG mit Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Regelungen in die Praxis.
Abgerundet wird das Werk durch ein ausführliches Sachverzeichnis für den schnellen gezielten
Zugriff. Vorteile auf einen Blick aktuell kompakt praxisorientiert Zielgruppe Alle
Unternehmen - unabhängig von ihrer Rechtsform - mit in der Regel mehr als 3.000 (ab 1.1.2024:
1.000) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland und einer Hauptverwaltung Haupt- oder
Zweigniederlassung beziehungsweise einem Sitz im Inland.