Zum WerkDiese Standardausgabe für Ausbildung Prüfung und Praxis enthält u.a. die vollständige
oder auszugsweise Wiedergabe von etlichen multilateralen und bilateralen Staatsverträgen
diversen EG- bzw. EU-Verordnungen Verordnungsvorschlägen EG-Richtlinien sowie von deutschen
Gesetzen auf den Gebieten des internationalen Privat- und Verfahrensrechts sowie des
Staatsangehörigkeitsrechts die für die Lösung von Rechtsfällen mit Auslandsberührung
unentbehrlich sind. Chronologische und systematische Verzeichnisse erleichtern die
Handhabung.Zur NeuauflageIm Internationales Privatrecht wurden im EGBGB die zum 1.1.2023 in
Kraft tretenden Neufassungen der Art. 7 15 17b Abs. 2 und 24 bereits in den Anmerkungen zu
den noch geltenden Vorschriften abgedruckt.Ferner wurde die Kollisionsnorm in Art. 178 der
Richtlinie 2009 138 EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der
Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) sowie Art. 3 der Datenschutz-Grundverordnung (EU)
2016 679 zum räumlichen Anwendungsbereich dieser Verordnung aufgenommen die Gegenstand einer
intensiven wissenschaftlichen Diskussion ist.Außerdem waren die Neufassung der 1 und 3 des
Telemediengesetzes vom 26.2.2007 sowie der in dieses Gesetz neu eingefügte 2a zur Bestimmung
des europäischen Sitzlands des Diensteanbieters einzufügen.Im Internationales Verfahrensrecht
war vor allem zu berücksichtigen dass in Ehesachen und Verfahren der elterlichen Verantwortung
die bisherige Brüssel IIa-VO mit Wirkung vom 1.8.2022 durch die Verordnung (EU) 2019 1111 des
Rates über die Zuständigkeit die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen
und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale
Kindesentführungen vom 25. 6.2019 (Brüssel IIb-VO) abgelöst wird. Daher wurden im
Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes vom 26.1.2005 die zahlreichen Änderungen aus
Anlass der Geltung der Brüssel IIb-Verordnung eingearbeitetAußerdem wurde auf dem Gebiet der
internationalen Zuständigkeit auf vielfachen Wunsch der Titel IX der Verordnung (EG) Nr. 6 2002
über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster eingefügt der eine Parallelregelung zu der bereits
abgedruckten Unionsmarken-VO enthält.Neu aufgenommen wurde ferner das Haager Übereinkommen über
die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom
2.7.2019 sowie die Neufassungen der Verordnung (EU) 2020 1784 des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder
Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) vom 25.11.2020 und der
Verordnung (EU) 2020 1783 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit
zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder
Handelssachen vom 25.11.2020.Außerdem waren Änderungen im Adoptionswirkungsgesetz vom
5.11.2001- insbesondere zu unbegleiteten Auslandsadoptionen - durch Gesetz vom 12.2.2021 zu
berücksichtigen. Dieses Gesetz hat außerdem zu weitreichenden Änderungen im
Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz vom 5.11.2001 und im völlig neu gefassten
Adoptionsvermittlungsgesetz vom 21.6.2021 geführt.Im Staatsangehörigkeitsrecht waren
schließlich erneut vielfältige Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.7.2013 zu
berücksichtigen.ZielgruppeFür Studierende und Rechtsreferendarinnen und Referendare
Richterschaft Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Rechtsanwaltschaft Beamtinnen und Beamte
der Ausländerbehörden und der Standesämter.