Zum Werk Am 1. Dezember 2023 haben das Europäische Parlament und der Rat eine politische
Einigung zum geplanten Cyber Resilience Act (Cyberresilienzgesetz) getroffen. Der als
Verordnung ausgestaltete Rechtsakt ist der erste seiner Art weltweit und soll die
Cybersicherheit von digitalen Produkten sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch
für Unternehmen verbessern. Die nach Inkrafttreten der Verordnung geltenden
Cybersicherheitsanforderungen gelten dann für sämtliche Hard- und Software die in der EU
konzipiert entwickelt und auf den Markt gebracht werden. Ferner werden Hersteller dazu
verpflichtet Verbraucherinnen und Verbrauchern nach Kauf eines relevanten Produktes über einen
gewissen Zeitraum hinweg Sicherheitsupdates anzubieten. Nach derzeitigem Stand soll die
Verordnung in der zweiten Jahreshälfte 2024 in Kraft treten. Der Gelbe Kommentar thematisiert
Norm für Norm die Verordnung so ausführlich wie nötig und so knapp wie möglich und bietet
den Leserinnen und Lesern so eine wertvolle Einstiegshilfe in den Cyber Resilience Act.
Vorteile auf einen Blickwissenschaftlich fundierte und gleichzeitig prägnante Erläuterungen
Artikel für Artikelanschaulich erklärt dank der Einbeziehung von Praxisbeispielenmit
Übersichtsebenen für ein schnelles Auffinden von SchlagwortenZielgruppe Für Mitarbeitende in
Behörden und Ministerien ebenso wie für die (im Bereich IT- und Daten(schutz)recht tätige)
Anwaltschaft Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen und alle Interessierten.