Zum Werk Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) gehört zu den zentralen Materien des
Beamtenrechts. Es regelt die Pensionsansprüche von Beamten und Richtern im Bund. Die
Versorgungsgesetze der Länder die für die Pensionen von Landes- und Kommunalbeamten
einschlägig sind enthalten in vielen Bereichen gleichlautende Vorschriften. Der neue
Handkommentar erläutert das Beamtenversorgungsgesetz übersichtlich und praxisorientiert.
Berücksichtigt werden dabei auch die Landesversorgungsgesetze. Wichtige Schwerpunkte
sind:Ruhegehalt UnterhaltsbeitragHinterbliebenenversorgungUnfallfürsorgeÜbergangsgeld
AusgleichAnpassung von VersorgungsbezügenVersorgung besonderer Beamtengruppen etwa Beamte auf
Zeit und Professoren Vorteile auf einen Blickdie Versorgungsgesetze der 16 Bundesländer sind
mit berücksichtigtanschauliche Erläuterung mit vielen Anwendungsbeispielenmit Einführung in das
Beamtenversorgungsrecht Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt alle seit der Vorauflage
ergangenen Gesetzesänderungen zuletzt durch Art. 6 Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz
militärisches Personal vom 22.1.2024 durch Art. 2 Gesetz über die Lehrverpflichtung des
hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung
weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2024 durch Art. 14 Gesetz zur Änderung des
Soldatenentschädigungsgesetz und des Soldatenversorgungsrechts vom 18.12.2024 und durch Art. 11
Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von
Vorschriften über die Bundeswehr vom 27.2.2025. Zielgruppe Für Beamtinnen und Beamte im
höheren und gehobenen Dienst in Bundes- Landes- und Kommunalbehörden Soldatinnen und Soldaten
Verwaltungsrichterschaft Rechtsanwaltschaft insbes. Fachanwaltschaft für Verwaltungsrecht
sowie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und Studierende an Verwaltungsfachhochschulen
und Universitäten.