Zum Werk Sanierung gegen den Willen der Eigentümer? Seit 2021 sieht das deutsche
Sanierungsrecht für drohend zahlungsunfähige Gesellschaften neben dem Insolvenzverfahren auch
ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren vor. Beide Verfahren sind in diesem
Krisenstadium gesetzeskonzeptionell freiwillig. Eine Sanierung geht für die Anteilseigner aber
regelmäßig mit tiefen Einschnitten in ihre Rechtsstellung einher. Das setzt Anreize zur
Sanierungsverschleppung zulasten der Gläubiger. In diesem Spannungsfeld widmet sich der Autor
der ungeklärten Frage ob und inwieweit den Anteilseignern bei der Verfahrensinitiierung durch
den Geschäftsleiter Mitsprache zukommt. Im Zentrum der Untersuchung steht insbesondere die
Begrenzung einer sanierungsschädlichen Einflussnahme der Gesellschafter. Der Autor zeigt dass
es des verbreitet propagierten Umschwungs der Geschäftsleitertreuepflicht vom
Unternehmensinteresse zu den Gläubigerinteressen nicht bedarf. Er rekurriert zur Rechtfertigung
der eigenmächtigen Sanierung durch den Geschäftsleiter auf die dogmatisch gefestigte
Sanierungspflicht und entwickelt so ein austariertes System das Mitsprache der
Gesellschaftseigentümer gewährleistet ohne eine gläubigergefährdende Obstruktion zu
legitimieren. Die Arbeit wurde 2024 mit dem Fakultätspreis ausgezeichnet. Zielgruppe Für
Rechtswissenschaftler und Rechtswissenschaftlerinnen sowie Praktiker und Praktikerinnen im
Insolvenz- und Restrukturierungsrecht.