Zum Werk Der EU Data Act geht auf einen Vorschlag der EU Kommission für eine "Verordnung über
harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung" zurück.
Nach Durchlaufen des Gesetzgebungsprozesses wurde der EU Data Act im Dezember 2023 im Amtsblatt
der EU verkündet und trat am 11. Januar 2024 in Kraft. Er ist grds. nach einer Übergangsfrist
von 20 Monaten ab dem 12. September 2025 in allen Mitgliedstaaten direkt anwendbares Recht. Die
Verordnung regelt insbesondere die Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher (B2C) von
Unternehmen untereinander (B2B) die Bereitstellung von Daten zu der die Dateninhaber nach
EU-Recht verpflichtet sind die Verbote missbräuchlicher Vertragsklauseln im B2B-Bereich sowohl
betreffend Datenzugang als auch betreffend Datennutzung und das Verfügbarmachen von Daten für
die öffentliche Hand aufgrund einer außergewöhnlichen Notwendigkeit (B2G). Der Gelbe Kommentar
bereitet alle Normen des Data Act übersichtlich wissenschaftlich fundiert und mit einem hohen
Praxisbezug auf und unterstützt die Nutzerinnen und Nutzer dabei im (Berufs-)alltag einen
schnellen und gut verständlichen Zugang zu der Verordnung zu erhalten. Zielgruppe Für
Behörden Unternehmen Rechtsanwaltschaft Juristinnen und Juristen im Bereich IT- und
Daten(schutz)recht Wissenschaft und alle Interessierten.