Die Prozesstätigkeit von Reichskammergericht und Reichshofrat steht im Mittelpunkt dieses
Bandes. Die Frage nach den normativen Grundlagen und der Praxis richterlicher Rechtsanwendung
ist aber nur ein Aspekt den es bei der Beschäftigung mit der frühneuzeitlichen Gerichtsbarkeit
zu berücksichtigen gilt. So reicht die Spannweite der Beiträge von normengerichtlichen
Annäherungen bis zur Analyse bestimmter Streitgegenstände von der minutiösen Rekonstruktion
des Einzelfalls bis zur statistischen Auswertung abertausender Prozesse. Rechtshistorische und
historische Forschungsansätze und -methoden werden ge- bündelt und zeigen ein eindrucksvolles
interdisziplinäres Spektrum der aktuellen Forschungen zur Gerichtspraxis der Höchsten Gerichte
im Alten Reich.