Im Fokus der Arbeit stehen mit den Ministerialen rechtlich unfreie Funktions- und
Herrschaftsträger die den im Hochmittelalter stattfindenden sozialen Wandel sowohl wesentlich
prägten als auch von diesem Wandel selbst hervorgebracht wurden. Sie stellen damit eines der
interessantesten gesellschaftlichen und rechtlichen Phänomene des Mittelalters dar. Auf
Reichsebene und in vielen anderen Regionen gut erforscht haben sie in der Rheinischen
Landesgeschichte bislang allerdings nicht die ihnen eigentlich zustehende Aufmerksamkeit
gefunden. Behandelt werden Fragen nach der sozialen Mobilität der Ministerialen ihrer Rolle in
der erzbischöflichen Politik und den Wechselwirkungen zwischen den Anforderungen des
Erzbischofs einerseits und den Selbstständigkeitsbestrebungen der Ministerialen andererseits.
Die Ergebnisse der Arbeit betreffen keineswegs nur das Rheinland sondern können durch das
Anknüpfen an und die Fortführung von in anderen Regionen und im Reich erzielten Resultaten
überregionale Vergleichbarkeit beanspruchen.