Die Frage inwieweit das römische Recht Vereine als eigene Träger von Rechten und Pflichten
kannte bewegt die Forschung seit Langem. Ein zentrales Problem war bisher dass - anders als
im modernen Recht - im römischen Recht regelmäßig nicht der Verein Partei eines Vertrages wird
den sein Funktionär eingeht. Zugleich belegen zahlreiche Quellen dass römische Vereine sehr
wohl ein Vermögen hatten. Bastian Zahn erbringt erstmals den Nachweis dass Vereine am
Rechtsverkehr teilnehmen konnten obwohl das römische Recht keine direkte organschaftliche
Stellvertretung kannte.Ein quellennahes Erklärungsmodel zu einer Frage die die Forschung zum
römischen Recht seit Langem bewegt