Standardwerk für Studenten und Praktiker Auch die 6. Auflage des Handbuch und Studienbuchs
erläutert detailliert für Prüfung und Fortbildung Weiterbildung das Recht der Raumordnung und
Landesplanung das Recht der Bauleitplanung einschließlich der Probleme des Rechtsschutzes und
die bauplanungsrechtliche sowie bauordnungsrechtlichen Maßstäbe für die Genehmigung und
Überwachung baulicher Anlagen einschließlich der Rechtsschutzfragen. Die Vorteile für Studium
und Examen zahlreiche Beispielfälle aus der Rechtsprechung zur Veranschaulichung des Stoffes
tabellarische Übersicht über die Fülle maßgeblicher höchstrichterlicher Entscheidungen zur
Erleichterung der Orientierung Abdruck eines im Text detailliert angesprochenen Bebauungsplanes
nebst Begründung zahlreiche Hinweise zum Gutachtenaufbau sowie Aufbauschemata zu
Normenkontrollklagen Bauherren- und Nachbarklagen Behandlung des Bauordnungsrechts aller 16
Bundesländer in Grundzügen mit detaillierten Nachweisen der landesrechtlichen Regelungen sowie
deren inhaltliche Aufbereitung in tabellarischen Ãœbersichten Mit wichtigen Rechtsentwicklungen
Die 6. Auflage wurde unter anderem in den Bereichen des besonderen Städtebaurechts und des
Bauordnungsrechts deutlich erweitert. Die Klimaschutznovelle (2011) und die Novelle zur
Stärkung der Innenentwicklung der Städte (2013) sind berücksichtigt. Die seit der Vorauflage
erfolgten Entwicklungen in der Rechtsprechung und im Schrifttum wurden konsequent
eingearbeitet. Renommierte Autoren An der 6. Auflage des »Koch Hendler« haben Autoren aus
Wissenschaft Anwaltschaft und Verwaltung mitgewirkt. Sie fördern die Verbindung von
Wissenschaft und Praxis sowie die Fortentwicklung des Werks zu einem Lehrbuch und Handbuch. Die
NVwZ lobt: »Insgesamt kann festgehalten werden dass das Werk in seiner nunmehr vorliegenden
Fassung den Anspruch Hand- und Studienbuch zu sein sehr gut erfüllt. Sowohl Studierende die
sich in die hier behandelten Materien einarbeiten wollen aber auch Praktiker die in ihrer
täglichen Arbeit mit Fragen der Raumordnung und Landesplanung und des Baurechts befasst sind
werden das Werk vielfach mit Gewinn nutzen können.« Professor Dr. Michael Uechtritz Stuttgart
NVwZ 12 2016