SGB XII SGB II auf Stand 1. Januar 2023 Die 32. aktualisierte Auflage der Textausgabe enthält
die Vorschriftentexte von SGB XII (Sozialhilfe) und SGB II (Bürgergeld Grundsicherung für
Arbeitsuchende) mit Rechtsstand 1. Januar 2023. Mit allen Änderungen des Bürgergeld-Gesetzes
Das Bürgergeld-Gesetz sieht unter anderem folgende Regelungen im SGB II vor: Die ursprünglich
vorgesehene sechsmonatige weitgehend sanktionsfreie Vertrauenszeit zu Beginn des
Bürgergeld-Bezugs fällt weg die Regelleistungen können von Beginn an in Stufen um bis zu 30
Prozent gekürzt werden. Die Karenzzeit wird auf ein Jahr festgelegt: In dieser Zeit soll die
Angemessenheit der Wohnung und des Vermögens nicht geprüft werden. Das Schonvermögen bleibt bis
zu 40.000 Euro vor Anrechnung geschützt. Weitere Haushaltsmitglieder dürfen 15.000 Euro
behalten.Alle Änderungsgesetze und -verordnungen in den Rechtsbereichen des SGB II sowie des
SGB XII die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind sind enthalten. Darüber hinaus ist das
Asylbewerberleistungsgesetz abgedruckt. Wichtige Verordnungen zur Grundsicherung für
Arbeitsuchende Darüber hinaus sind enthalten die Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung
die Bürgergeld-Verordnung die Unbilligkeitsverordnung die Einstiegsgeld-Verordnung die
Mindestanforderungs-Verordnung die Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach 48a SGB II
die Verordnung zur Erhebung der Daten nach 51b SGB II Grundlegende Vorschriften zur Sozialhilfe
Ebenso abgedruckt sind das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) die Verordnung zur
Durchführung des 82 SGB XII die Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII.
Schnelle Orientierung für die Praxis Das Inhaltsverzeichnis ist sowohl nach Paragrafen als auch
nach Seitenzahlen gegliedert. Zusätzlich ist eine Übersicht aller Änderungsgesetze seit
Inkrafttreten von SGB II und SGB XII enthalten. Die Textausgabe dient zur schnellen
Orientierung für erwerbsfähige Hilfebedürftige Agenturen für Arbeit Sozialämter Job-Center
gesetzliche Krankenkassen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sozialen Diensten und Jugendämtern
in Gemeinden Städten und Landkreisen. Tipp! Günstiger Kombinationspreis: »SGB XII SGB II
AsylbLG« und »SGB IX« Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)