Mit der Begründung dieser Schriftenreihe im Jahre 1966 ging es dem Berliner Handels- und
Wirtschaftsrechtler Ernst E. Hirsch wie er damals schrieb um den Nachweis »daß die
Wiederaufnahme der durch die nationalsozialistische Herrschaft unterbundenen Bemühungen von
Arthur Nussbaum um Erforschung der Rechtstatsachen für eine Rechtswissenschaft stricto sensu
ebenso unentbehrlich ist wie die im deutschen Rechtskreis von Eugen Ehrlich begründete aber
noch immer vor allem von Juristen teils abgelehnte teils beargwöhnte Rechtssoziologie.«
Entsprechend dieser (unveränderten) Aufgabenstellung ist die Schriftenreihe zum einen der
Beschäftigung mit den Klassikern der Vergangenheit und ihrer Relevanz für das Heute und zum
anderen aktuellen Fragestellungen der Gegenwart gewidmet.