Der Autor widmet sich den kirchenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen die mit der von
Kirchengemeinden seit Jahren praktizierten Aufnahme erfolgloser Asylbewerber in das sog.
Kirchenasyl zusammenhingen: Hat der Staat den Kirchenraum als einen Glaubens- und
Bekenntnisraum zu akzeptieren der sich seinem Zugriff entzieht? Oder maßen sich die Kirchen
eine Kompetenz an die im religiös-neutralen Staat keinen Bestand haben kann? Die Darstellung
beginnt mit einem rechtshistorischen Abriß der Ausprägung und Bedeutung des klassischen
kirchlichen Asylrechts aufzeigt. Daran anschließend wird anhand von Praxisbeispielen geklärt
was heute unter Kirchenasyl in tatsächlicher Hinsicht zu verstehen ist und welche Ziele seine
Befürworter verfolgen. Ausgehend von diesem faktischen Kirchenasyl wird dann untersucht ob das
geltende Kirchenrecht beider Großkirchen hierfür eine Grundlage bietet. Schließlich wird das
Ergebnis der kirchenrechtlichen Untersuchung am geltenden Verfassungsrecht gemessen und die
Streitfrage beantwortet ob den Kirchen aufgrund der Freiheitsgarantien des Grundgesetzes ein
Anspruch auf Achtung des Kirchenasyls und des damit verfolgten Begehrens zusteht.