Gegenstand der Arbeit ist das baurechtliche Anzeigeverfahren das im Zuge der Bestrebungen zur
Verfahrensbeschleunigung in die Bauordnungen vieler Bundesländer neu integriert wurde. Dabei
wurde beispielhaft das Kenntnisgabeverfahren nach § 51 der Landesbauordnung Baden-Württemberg
herangezogen. Nach der Darstellung des Verfahrensablaufes und der Regelungstechnik des
Anzeigeverfahrens wendet sich der Verfasser den Konsequenzen zu die sich aus der
Verfahrensänderung für den Bauherrn und die Nachbarn ergeben. Es wird aufgezeigt daß die
Abschaffung des Baugenehmigungsverfahrens zugunsten eines Anzeigeverfahrens für die von dem
Bauvorhaben betroffenen Nachbarn eine erhebliche Rechtsschutzverkürzung bedeuten kann. Einen
Schwerpunkt der Arbeit bildet die sich hieran anschließende Frage nach der Notwendigkeit einer
Kompensation des im Anzeigeverfahren nur eingeschränkt vorhandenen Nachbarschutzes. Als
Ausgangspunkt und Maßstab für den staatlich zu gewährleistenden Nachbarschutz arbeitet der
Verfasser die grundrechtliche Schutzpflicht für das Eigentum heraus. Hierauf aufbauend werden
konkrete Handlungspflichten der Baubehörden festgelegt die geeignet wären den erforderlichen
staatlichen Schutz des Nachbareigentums sicherzustellen. Hinsichtlich des Bauherrn erörtert
Karsten Kruhl insbesondere inwieweit dieser bei einem Vorhaben das aufgrund eines
Anzeigeverfahrens errichtet wird eine rechtlich gesicherte Position erlangt die ihn vor
späteren bauaufsichtsrechtlichen Maßnahmen schützt. In diesem Zusammenhang geht der Autor
insbesondere auf Fragen des Bestands- und Vertrauensschutzes sowie auf Probleme der Verwirkung
und der Verjährung ein. Es wird ausführlich erörtert welche Folgen sich aus einer eventuellen
Nichtigkeit des Bebauungsplanes für den Bauherrn ergeben können. Mit dieser Arbeit gibt der
Autor eine umfassende Übersicht über das Verfahren und die Problemlagen der zunehmend an
Bedeutung gewinnenden baurechtlichen Anzeigeverfahren. Die Publikation ist daher auch für den
praktischen Rechtsanwender von Interesse.