Sport und Recht waren und sind von Jugend auf zwei zunächst getrennt laufende dann aber sich
verschränkende Lebensthemen von Herbert Fenn. Geboren am 8. Februar 1935 in Offenbach spielte
er als A-Jugendlicher bei den damals noch höher als heute eingestuften Offenbacher Kickers
wandte sich dann aber dem Tanzsport zu. Dort erzielte er zusammen mit seiner Frau große
nationale und internationale Erfolge u. a. als Dritter bei den Amateureuropameisterschaften in
den Standardtänzen. Nach Ende seiner aktiven Karriere opferte er einen großen Teil seiner
Freizeit der Tätigkeit als Wertungsrichter und übernahm schließlich von 1992 bis 1998 die
Präsidentschaft des Deutschen Tanzsportverbandes. Seit dem Jahre 2000 ist er ehrenamtlich
tätiger Generalsekretär des Internationalen Tanzsportverbandes. Zeitweise war er für den
Deutschen Sportbund in der Anti-Doping-Kommission sowie als Gutachter tätig. Das Studium der
Rechtswissenschaften in München und Frankfurt am Main schloß er mit hoch bewertetem
Staatsexamen ab promovierte 1961 bei Gerhard Schiedermair über Anschlußrechtsmittel und
habilitierte sich 1969 bei Hellmut Georg Isele mit einer Arbeit über Die Mitarbeit in Diensten
Familienangehöriger. 1971 nahm er einen Ruf an die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität in
Bonn an. Am dortigen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht Arbeitsrecht und Zivilprozeßrecht blieb
er trotz eines Rufs an die Universität Hamburg bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2000. Was
Herbert Fenn an wissenschaftlichen Arbeiten veröffentlicht hat hatte stets Gewicht und wurde
und wird bis heute vielfach zitiert. Angesichts der Klarheit seiner Gedanken und seiner Sprache
wurde oft bedauert daß er nicht mehr geschrieben hat. Aber er war immer in erster Linie
akademischer Lehrer. Er bereitete seine Lehrveranstaltungen mit großem Einsatz vor
aktualisierte seine Skripten stets wieder umfassend und brachte das Vorbereitete anschaulich
lebhaft und motivierend in die gut besetzten Hörsäle. Dieses offenkundige Engagement für die
ihm anvertrauten Studenten war es neben der ihn kennzeichnenden Freundschaftlichkeit welches
die studentischen und wissenschaftlichen Mitarbeiter seines Lehrstuhls seit 1971 anspricht und
mit ihm in Verbindung hält. Zur Emeritierung haben deshalb einige von ihnen Fragestellungen aus
dem Schnittfeld der Lebensthemen ihres Lehrers und Chefs bearbeitet und die Beiträge ihm
gewidmet. Stets geht es darum zu einer dem Sport aber auch seinen grundlegenden Veränderungen
angemessenen rechtlichen Struktur beizutragen. Neben dogmatischen Fragen in denen
Grundgedanken des kollektiven Arbeitsrechts für das Sportvereins- und -verbandsrecht nutzbar
gemacht werden geht es um aktuellste Probleme im Zusammenhang mit der Behandlung des Phänomens
Doping im Sport zum einen im Verhältnis zum Sportler als Beschuldigtem mit den auch ihn
begünstigenden Verfahrens- und Berufsausübungsrechten zum anderen im Verhältnis zum Sponsor
des betroffenen Sportlers oder Vereins. Noch nicht voll ausgeleuchtete arbeitsrechtliche Fragen
behandeln die Beiträge zur Möglichkeit Trainerverträge zu befristen zum
Beschäftigungsanspruch des Lizenzfußballers und zu Möglichkeiten die ein grundsätzlich im
Berufssport mögliches und in Teilen auch angestrebtes Tarifvertragssystem bieten kann. Um
berufsständische und gesellschaftsrechtliche Fragen geht es schließlich in Aufsätzen zur
Bewertung der Tätigkeit von Spielervermittlern angesichts des Rechtsberatungsgesetzes und zu
den Vor- und Nachteilen die die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien auch im
Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen für die Umgestaltung von im Berufssport tätigen
Vereinen hat.