Experimentierklauseln für die Verwaltung sind - von der Gesetzgebungslehre weitgehend
unbeachtet - in der Praxis der Gesetzgebung im Zuge der aktuellen Verwaltungsmodernisierung zu
neuer Blüte gekommen. Sie bilden nach der Definition des Autors eine Gesetzestechnik mit Hilfe
derer der Gesetz- oder Verordnunggeber zur Erprobung eines von der Verwaltung durchzuführenden
Vorhabens welches zu einem späteren Zeitpunkt auf der Basis der gewonnenen Erfahrungen
endgültig normiert werden soll die Exekutive ermächtigt von geltendem Recht abzuweichen oder
zu dispensieren. Hauptanliegen der Arbeit ist es die verfassungsrechtlichen Grenzen von
Experimentierklauseln für die Verwaltung in Deutschland auszuloten. Zugleich werden den Gesetz-
und Verordnunggebern Maßstäbe an die Hand gegeben die ihnen zukünftig die verfassungsgemäße
Ausübung ihrer Tätigkeit erleichtern. Den bei der Umsetzung betroffenen Akteuren wie
beispielsweise Antragstellern und Genehmigungsbehörden wird durch einen verwaltungsrechtlich
geprägten Teil eine Bewertung ihrer Möglichkeiten und Aufgaben geliefert. Im Zentrum der
verfassungsrechtlichen Untersuchung stehen neben der Selbstverwaltung und dem Gleichheitssatz
mögliche Verstöße gegen das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip bzw. deren Unterprinzipien.
Als Referenzgebiet beschäftigt sich Volker Maaß ausführlich mit der Experimentierklausel des 7a
Berliner Hochschulgesetz. Er kommt insgesamt zu der Einschätzung dass Experimentierklauseln
bei richtiger Handhabung ein wertvolles Instrument sind um Reformprozesse innerhalb der
Verwaltung auszulösen oder zu unterstützen und das Recht zu optimieren.