Haben öffentliche Auftraggeber ihre Beschaffungsentscheidungen strikt nach
betriebswirtschaftlichen Kriterien auszurichten oder dürfen sie auch politische Zielsetzungen
einbeziehen etwa indem sie frauenfördernde Betriebe bevorzugen die Verwendung von Tropenholz
ausschließen oder verlangen daß den Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags der
tarifliche Lohn gezahlt wird (Tariftreueerklärungen)? Diese meist unter dem Stichwort der
»beschaffungsfremden« oder »vergabefremden Kriterien« verhandelte Frage ist Gegenstand der
vorliegenden Arbeit. Im ersten Teil klärt die Verfasserin die Terminologie und arbeitet das
hinter den Begriffen stehende Sachproblem heraus. Außerdem führt sie Unterscheidungen ein die
für die im zweiten Teil folgende rechtliche Beurteilung von Bedeutung sind. Dort untersucht sie
zum einen das Vergaberecht selbst d. h. die EG-Vergaberichtlinien und das GWB-Vergaberecht für
größere Aufträge und die Verdingungsordnungen als Verwaltungsvorschriften für kleinere
Aufträge. Zum anderen erörtert sie die in Betracht kommenden Normen nicht vergaberechtlicher
Art: aus dem EG-Vertrag Grundfreiheiten Wettbewerbs- und Beihilferegeln aus dem
Verfassungsrecht insbesondere Grundrechte Gesetzesvorbehalt und Gesetzgebungskompetenz und aus
dem einfachen Recht das Haushaltsrecht und die allgemeinen privatrechtlichen Gesetze besonders
das GWB. Daneben geht die Autorin kurz auf die einschlägigen völkerrechtlichen Verträge ein v.
a. auf das WTO-Beschaffungsabkommen. Nina Meyer illustriert ihre Untersuchung durch zahlreiche
konkrete Beispiele. Eingehend behandelt sie die Tariftreueerklärungen einschließlich der bei
diesen auftretenden Sonderprobleme.