Ist in der Rechtswissenschaft eine strengen wissenschaftlichen Maßstäben genügende
Theoriebildung möglich und falls ja wie kann sie aussehen? Diese Frage beantwortet Jan C.
Schuhr in der vorliegenden Untersuchung. Dabei geht es nicht um akademische Stellungnahmen zu
Einzelfragen die man in der Rechtswissenschaft oft Theorie nennt sondern um strukturierte
widerspruchsfreie Betrachtungen komplexer Sachverhalte: Es geht um Theorien wie sie die
philosophische Wissenschaftstheorie behandelt - indes mit normativem Inhalt. Welchen Gegenstand
hat die Rechtswissenschaft? Die Untersuchung beginnt damit die gängige Antwort das Recht als
ungenügend zu erweisen und eine wesentlich präzisere zu geben. Dies führt zu einer Analyse der
Methode rechtlicher Theoriebildung sowie der Anwendung rechtlicher Theorien. Dabei ergibt sich
insbesondere daß rechtliche Theorien zwar regelmäßig an geltendes Recht anknüpfen aber sowohl
der Gesetzgebung als auch der Rechtsanwendung logisch (und sinnvollerweise auch praktisch)
voranzugehen statt ihnen nachzufolgen haben. Das Kernstück der Untersuchung bilden die
Darstellung der formalen Struktur rechtlicher Theorien und die Klassifikation ihrer Sätze.
Dabei ist das Konzept der Modellbildung zentral. Die Entwicklung eines Modellbegriffs für die
Rechtswissenschaft und die Analyse wie in Theorien auf Modelle Bezug genommen wird führt
schließlich zu einer differenzierenden Antwort auf die Ausgangsfrage. Strenge Theoriebildung
und exakte Aussagen sind auch in der Rechtswissenschaft möglich. Zugleich wird gezeigt welcher
Teil der Rechtsanwendung prinzipiell nicht exakt erfolgen kann. Schuhr schließt seine
Untersuchung mit einer Erörterung materieller Eigenschaften rechtlicher Theorien insbesondere
von Qualitätskriterien. Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät der
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 2006 dem Förderpreis der
Schmitz-Nüchterlein-Stiftung 2006 sowie dem Staedtler-Promotionspreis 2005.