In einer globalisierten Wirtschaft verschärft sich der Wettbewerb um Investitionen. Eine
Vielzahl europäischer Staaten wirbt mit nationalen Agenturen äußerst effektiv für den eigenen
Wirtschafts- und Investitionsstandort. Dieses Standortmarketing geht über die Imagewerbung
hinaus. Es kombiniert die inländische Standortcharakterisierung mit einer Marktanalyse im
Ausland um mögliche Investoren zu identifizieren. Es reagiert nicht nur auf die Nachfrage
durch potentielle Investoren sondern spricht ausländische Investoren gezielt an. Es umfasst
ein breites Serviceangebot das Investoren vor während und nach ihrer Ansiedlung erwartet:
Informationen über Investitionsstandorte über technische und soziale Infrastruktur über
Firmengründungen und Personalressourcen über Rechts- und Steuerfragen über
Finanzierungshilfen und Subventionsangebote Planungsvorschriften und Umweltstandards. Darüber
hinaus setzen Investoren voraus dass Standortagenturen sie im Hinblick auf komplexe
Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren begleiten. Deutschland fehlt es bisher an einem solchen
Standortmarketing aus einem Guss. Um international konkurrenzfähig zu sein muss die Werbung
für den Wirtschafts- und Investitionsstandort des Bundes und der Länder durch eine
Bundesgesellschaft koordiniert werden die den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundes-
und Rechtsstaatsgrundsatzes sowie des Demokratieprinzips genügt. Die Verfasser dieser Studie
führen Überlegungen fort die in einem dem Bundesrechnungshof erstatteten Rechtsgutachten
entwickelt wurden. Die Ergebnisse flossen in Beratungsbeiträge des Bundesrechnungshofes für die
Bundesregierung und das Parlament ein.