Juristen sind in vielerlei Funktionen tätig: als Richter Rechtsanwälte Beamte Professoren
in Beratungs- und Leitungsaufgaben. Gibt es etwas das sie in diesen unterschiedlichen
Funktionen verbindet das ihre Haltung und Tätigkeit prägt und es erlaubt von einem Beruf der
Juristen zu sprechen? Ernst-Wolfgang Böckenförde sieht dies Verbindende in einem gemeinsamen
Ethos der Juristen. Worin besteht dieses Ethos? Er geht den verschiedenen Erscheinungsformen
dieses Ethos nach - bei den römischen Juristen den kontinentaleuropäischen Juristen der
Neuzeit und den am anglo-amerikanischen Case-law orientierten Juristen - und fragt nach dem
Grundgehalt dieses Ethos nach dem was den Juristen zum Juristen im Unterschied zu einem
versierten Rechtstechniker macht. Das wird an drei kennzeichnenden Beispielen näher erläutert.
Abschließend fragt er nach dem anthropologischen Wurzelgrund der ein solches Ethos
hervorbringt und trägt.