Der Band enthält vier Studien zu Grundfragen des römischen Vermögensrechts. Sie gelten der
Herausbildung der Vorstellung einer Verpflichtung aufgrund des vertraglichen
Leistungsversprechens der Genese der römischen Vertragsordnung die sich bei näherem Hinsehen
als das Produkt aufeinanderfolgender Vertragssysteme erweist ferner der in Rom auf Vorsatz
begrenzten Haftung für vorvertragliches Fehlverhalten sowie schließlich dem Eigentumserwerb
durch Ersitzung bei dem die römischen Juristen zum Teil auf das Erfordernis eines gültigen
Erwerbsgeschäfts verzichteten und so schon den Weg für das moderne Institut des gutgläubigen
Erwerbs wiesen.