Bis ins 16. Jahrhundert sollte eine Verurteilung durch weltliche Acht und geistlichen Bann die
Durchsetzung von Urteilen sichern. Doch die Verfahren erwiesen sich als so politisch dass
keine gemeinsame Exekution der Urteile durch Acht und Bann zustande kam. An einzelnen
Beispielen wird gezeigt wie sehr kaiserliche und päpstliche Interessen auseinanderfielen. Doch
selbst protestantische gewordene Reichsterritorien glaubten auf eine Verurteilung durch
geistliche Instanzen nicht verzichten zu können und griffen auf einen christlichen Bann zurück.