Die Vertragsstrafe bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Vertragsfreiheit und Schuldnerschutz.
Im deutschen Recht stehen die richterrechtlichen Herabsetzungsrechte nach343 BGB und242 BGB
ferner die Sittenwidrigkeit nach138 Abs. 1 BGB im Mittelpunkt. Im englischen Recht wird das
Durchsetzungsverbot von Strafversprechen gemäß der penalty doctrine insbesondere durch die
Entscheidungen Dunlop Pneumatic Tyre sowie Cavendish Square Holding untersucht.