Reichshofrat und Reichsfilmkammer dienen als Verklammerung um den Untersuchungsgegenstand der
Entwicklung der Rechte an herkömmlichen Büchern bis zu den Drehbüchern an Filmen zeitlich
einzugrenzen. Kölner und Nürnberger Verfahren vor dem Wiener Reichshofrat erhellen die Frühzeit
der Privilegienpraxis. Dem folgt der Beitrag Linguets und seines Übersetzers Reich zur
Entwicklung des Urheberrechts in Frankreich und Deutschland im 18. Jhd. Der Streit um den
Nachdruck zwischen Schelling und Paulus steht für das 19. Jhd. die Filmwelt schließlich für
die Urheberrechtsentwicklung bis zum Urheberrechtsgesetz von 1965.