Das Grundgesetz legt dem Bund vergleichsweise schlicht auf Streitkräfte aufzustellen. Deren
maßgeblichen Zweck bestimmt es ebenfalls: Verteidigung - nicht mehr aber auch nicht weniger.
Was aber wenn das Verständnis des Einsatzes der Streitkräfte zur Verteidigung auf einem
Angriffsverständnis gründet das die positive Kenntnis von Herkunft und Urheberschaft annimmt?
Greifen tradierte Abgrenzungen zwischen innerer und äußerer Sicherheit noch? Und welche
Parameter gelten für die Verteidigungshandlung?